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Die Tora gilt allen Menschen – aber gelten alle ihre Gebote für jeden?

Autor: admin1270

Über die Zugehörigkeit zu Israel, das geistliche Erbe Abrahams und die Verpflichtungen des Menschen gegenüber dem Allmächtigen

Wenn ein Mensch, der nicht jüdisch ist, beginnt, sich ernsthaft mit der Tora auseinanderzusetzen, stellt sich früher oder später eine Frage: Wenn die Tora eine Offenbarung des Allmächtigen ist, warum sind dann einige ihrer Gebote für diesen Menschen verbindlich, während andere ausschließlich Israel betreffen? Und auf welcher Grundlage wird diese Unterscheidung überhaupt getroffen? Besonders dringlich wird diese Frage für Menschen, die durch die christliche oder messianische Tradition zum Gott Israels gefunden haben. In den Briefen des Scha’ul (Paulus) begegnen ihnen Aussagen, nach denen Menschen aus den Völkern zu Erben Abrahams werden, Anteil an den Segnungen Israels erhalten und als Zweige in einen edlen Ölbaum eingepfropft werden. Daraus ergibt sich eine naheliegende Überlegung: Wenn ein Mensch Anteil am geistlichen Erbe Israels erhalten hat, müsste er dann nicht auch sämtliche Verpflichtungen des Bundes vom Sinai übernehmen? Die verbreitete Erklärung, die Tora sei dem jüdischen Volk gegeben worden und die übrigen Völker hätten mit ihren Geboten nichts zu tun, wird der Komplexität dieser Frage nicht gerecht. Doch auch die gegenteilige Behauptung, der Glaube an den Messias übertrage automatisch alle Verpflichtungen Israels auf einen Menschen, bedarf einer sorgfältigen Begründung. Zunächst muss geklärt werden, was es bedeutet, dem Allmächtigen anzugehören, am Erbe Israels teilzuhaben und durch ein bestimmtes Gebot verpflichtet zu sein. Diese Begriffe hängen miteinander zusammen, sind jedoch nicht gleichbedeutend.

Die erste Schwierigkeit entsteht, wenn die universelle Bedeutung der Tora mit einer allgemeinen Verpflichtung zur Einhaltung sämtlicher ihrer Gebote gleichgesetzt wird. Die Tora offenbart dem Menschen den Willen des Allmächtigen, Sein Verständnis von Gerechtigkeit, Heiligkeit, Verantwortung und der Ordnung des menschlichen Lebens. In diesem Sinne reicht ihre Bedeutung weit über die Grenzen des jüdischen Volkes hinaus. Daraus folgt jedoch nicht, dass jedes in der Tora enthaltene Gebot in gleicher Weise an die gesamte Menschheit gerichtet ist. Solche Unterscheidungen bestehen sogar innerhalb Israels selbst. Beispielsweise waren die Gebote im Zusammenhang mit dem Tempeldienst den Kohanim (Priestern) und Leviten anvertraut. Andere Verpflichtungen betrafen ausdrücklich Könige, Richter, Landwirte, Männer oder Frauen. Ein Israelit, der kein Kohen war, galt nicht als weniger zum Bund gehörig, nur weil er keine priesterlichen Aufgaben ausführen durfte. Mehr noch: Der Versuch, einen Dienst auszuüben, zu dem man nicht berufen war, konnte als Verletzung der vom Allmächtigen festgelegten Ordnung angesehen werden. Die Geschichte Korachs im sechzehnten Kapitel des Buches Numeri zeigt, wie ernst die eigenmächtige Aneignung eines besonderen heiligen Dienstes genommen wurde. Die Heiligkeit eines Gebotes bedeutet folglich nicht, dass seine Erfüllung für jeden Menschen verpflichtend ist. Treue zur Tora setzt nicht nur die Bereitschaft voraus, den Weisungen des Allmächtigen zu folgen, sondern auch das richtige Verständnis dafür, an wen diese Weisungen gerichtet sind. Es geht deshalb nicht darum, welche Teile der Tora weiterhin gültig seien und welche ihre Bedeutung verloren hätten. Vielmehr muss zwischen der bleibenden Bedeutung der göttlichen Offenbarung und den konkreten Verpflichtungen unterschieden werden, die sich aus einem bestimmten Bund ergeben. Die Tora bleibt die Tora, unabhängig davon, ob ein einzelner Mensch verpflichtet ist, jede ihrer Bestimmungen zu erfüllen.

Eines der wichtigsten Argumente dafür, die Verpflichtungen Israels auf Menschen aus anderen Völkern auszudehnen, ist das Bild des Ölbaums im elften Kapitel des Römerbriefes. Scha’ul beschreibt Zweige eines wilden Ölbaums, die in einen edlen Ölbaum eingepfropft werden und dadurch Anteil an dessen nährender Wurzel erhalten. In der messianischen Auslegung erklärt dieses Bild, wie Menschen aus den Völkern durch den Messias am geistlichen Erbe Israels teilhaben. Entscheidend ist jedoch, was Scha’ul nicht sagt. Er behauptet nicht, dass ein wilder Zweig durch das Einpfropfen zu einem natürlichen Zweig wird. Im Gegenteil: Die Unterscheidung zwischen natürlichen und eingepfropften Zweigen bleibt während seiner gesamten Argumentation bestehen. Darüber hinaus werden die eingepfropften Zweige ausdrücklich davor gewarnt, sich über die natürlichen Zweige zu erheben. Dieses Detail ist von grundlegender Bedeutung. Würde das Einpfropfen die vollständige Aufhebung aller Unterschiede zwischen Israel und den Völkern bedeuten, verlöre die fortgesetzte Gegenüberstellung natürlicher und eingepfropfter Zweige ihren Sinn. Zugleich ist die Teilhabe an der Wurzel tatsächlich gegeben und nicht bloß symbolisch. Der eingepfropfte Zweig empfängt wirklich seine Nahrung vom Baum. Es geht also nicht darum, eine Verbindung zu Israel zu bestreiten, sondern darum, die Art dieser Verbindung zu verstehen. Die Teilhabe am geistlichen Erbe Israels ist nicht gleichbedeutend mit dem automatischen Erwerb seiner nationalen und halachischen Zugehörigkeit. Diese Unterscheidung wird noch deutlicher, wenn wir die Verheißung betrachten, die Abraham gegeben wurde. Im Buch Genesis verspricht der Allmächtige, dass durch Abraham alle Geschlechter der Erde gesegnet werden sollen (Genesis 12,3). Der Segen besitzt somit von Anfang an eine universelle Bestimmung. Aus der Verheißung, die Völker zu segnen, folgt jedoch nicht, dass sie alle zu Nachkommen Jakobs werden oder dieselben Verpflichtungen des Bundes vom Sinai übernehmen müssen. Im Galaterbrief erklärt Scha’ul, dass diejenigen, die dem Messias angehören, Abrahams Nachkommen und Erben gemäß der Verheißung sind (Galater 3,29). Doch die Erbschaft der Abraham gegebenen Verheißung muss vom Eintritt in den Bund vom Sinai mit sämtlichen damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen unterschieden werden. Die Verheißung an Abraham ging dem Bund vom Sinai voraus. Sie enthielt das Versprechen des Segens für die Völker, während der Bund vom Sinai eine besondere Beziehung zwischen dem Allmächtigen und Israel begründete, einschließlich konkreter Verpflichtungen für dieses Volk. Die Teilhabe am Erbe Abrahams beweist daher für sich genommen nicht, dass jemand sämtliche Verpflichtungen übernommen hat, die Israel am Sinai auferlegt wurden.

Ein weiteres Argument betrifft den Ausdruck „königliche Priesterschaft“. Im Buch Exodus richtet der Allmächtige folgende Worte an Israel: „Ihr sollt Mir ein Königreich von Priestern und ein heiliges Volk sein“ (Exodus 19,6). Eine ähnliche Formulierung findet sich später im Ersten Petrusbrief: „Ihr aber seid ein auserwähltes Geschlecht, eine königliche Priesterschaft, ein heiliges Volk, ein Volk des Eigentums“ (1. Petrus 2,9). In christlichen und messianischen Traditionen werden diese Worte häufig als Hinweis darauf verstanden, dass Gläubige aus den Völkern eine besondere Stellung vor dem Allmächtigen erhalten haben. Dabei muss jedoch die ursprüngliche Bedeutung dieses Ausdrucks berücksichtigt werden. Als Israel als Königreich von Priestern bezeichnet wurde, bedeutete dies nicht, dass jeder Israelit das Recht erhielt, die Aufgaben eines Kohen auszuüben. Das Volk als Ganzes besaß eine priesterliche Berufung unter den übrigen Völkern, während innerhalb Israels weiterhin Unterschiede zwischen den verschiedenen Formen des Dienstes bestanden. Somit setzte selbst die Zugehörigkeit zu einer königlichen Priesterschaft keine identischen Verpflichtungen für alle ihre Mitglieder voraus. Die Übertragung dieses Bildes auf eine Gemeinschaft von Gläubigen beweist ebenso wenig, dass sämtliche Bestimmungen des Bundes vom Sinai automatisch für diese Gemeinschaft gelten. Darüber hinaus bleibt die Frage nach den ursprünglichen Adressaten des Ersten Petrusbriefes Gegenstand wissenschaftlicher und theologischer Diskussionen. Der Text verwendet Bilder der Zerstreuung, des erwählten Volkes und des früheren Zustands derjenigen, die nun als Gottes Volk bezeichnet werden. Forscher beurteilen das Verhältnis zwischen jüdischen und nichtjüdischen Adressaten des Briefes unterschiedlich. Daher wäre es unbegründet, einen einzelnen Vers als endgültigen Beweis für eine Veränderung des halachischen Status von Menschen aus den Völkern heranzuziehen.

Die Geschichte Ruths nimmt in dieser Diskussion einen besonderen Platz ein. Ihre Worte an Noomi gehören zu den bekanntesten Bekenntnissen der Treue zum Gott Israels: „Dein Volk ist mein Volk, und dein Gott ist mein Gott“ (Ruth 1,16). Dabei geht es eindeutig um mehr als um die bloße Anerkennung der Existenz des Allmächtigen. Ruth verbindet ihre Zukunft mit Noomis Volk, nimmt dessen Gott an und weigert sich, in ihr früheres Leben zurückzukehren. In der jüdischen Tradition gilt Ruths Geschichte als Vorbild für den Anschluss an Israel. Im talmudischen Traktat Jewamot 47b wird ihr Gespräch mit Noomi im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Menschen in das jüdische Volk behandelt. Gerade dieser Umstand verdient jedoch besondere Aufmerksamkeit. Ruth bringt nicht lediglich eine geistliche Sympathie für Israel zum Ausdruck. Sie trifft die Entscheidung, ihr Leben mit diesem Volk zu verbinden. Ihre Geschichte beschreibt den Weg zu einer tatsächlichen Zugehörigkeit und nicht nur ein inneres Gefühl religiöser Nähe. Zugleich schildert das Buch Ruth nicht das spätere Verfahren des Übertritts zum Judentum, des Gijur, in allen halachischen Einzelheiten. Die heutige Rechtspraxis darf nicht einfach auf Ereignisse der Antike übertragen werden. Aus Ruths Geschichte lässt sich aber ebenso wenig schließen, dass jeder Mensch, der den Gott Israels annimmt, automatisch Jude wird. Ihr Beispiel zeigt, dass die Abstammung kein unüberwindbares Hindernis für den Anschluss an Israel darstellt. Gleichzeitig unterstreicht es den Unterschied zwischen dem Glauben an den Gott Israels und dem tatsächlichen Eintritt in das Volk.

In der Tora finden sich wiederholt Gebote, in denen neben den Israeliten auch Diener und ansässige Fremde erwähnt werden. So heißt es im Gebot über den Schabbat: „Du sollst keinerlei Arbeit tun, weder du noch dein Sohn noch deine Tochter, weder dein Knecht noch deine Magd noch dein Vieh noch der Fremde, der innerhalb deiner Tore lebt“ (Exodus 20,10). Dies zeigt, dass bestimmte Bestimmungen nicht ausschließlich für gebürtige Israeliten galten. Daraus ergibt sich die Frage: Wenn sogar Diener und ansässige Fremde in die Einhaltung bestimmter Gebote einbezogen wurden, müsste dann ein Mensch aus den Völkern, der sich bewusst zum Glauben an den Messias bekannt hat, nicht erst recht als Träger dieser Verpflichtungen gelten? Mitunter wird diese Schlussfolgerung durch das Prinzip des Kal wa-Chomer begründet, also durch einen Schluss vom leichteren auf den schwereren Fall. Für die korrekte Anwendung dieses Prinzips muss jedoch zunächst nachgewiesen werden, dass der zweite Fall gerade im Hinblick auf die betreffende Verpflichtung tatsächlich stärker wiegt. Die Annahme des Messias beweist für sich genommen noch nicht, dass ein Mensch im Verhältnis zum Bund vom Sinai einen umfassenderen rechtlichen Status erhält als der in der Tora erwähnte ansässige Fremde. Ohne eine vorherige Begründung dieses Status wird die Argumentation zirkulär: Zunächst wird vorausgesetzt, dass der Mensch bestimmte Verpflichtungen erworben hat, und anschließend wird diese Voraussetzung als Beweis für das Bestehen eben dieser Verpflichtungen verwendet. Zudem wurde die Stellung von Dienern und ansässigen Fremden im alten Israel durch konkrete rechtliche und gesellschaftliche Verhältnisse bestimmt. Der hebräische Begriff Ger bezeichnet in biblischen Texten einen Fremden, der unter einem anderen Volk lebt. Die spätere Halacha unterscheidet unter anderem zwischen einem Ger Zedek, der zum Judentum übergetreten ist, und einem Ger Toschaw, einem ansässigen Fremden mit einem besonderen anerkannten Status. Diese späteren Kategorien dürfen nicht ohne Weiteres auf jede Verwendung des Begriffs im Tanach übertragen werden. Die Erwähnung eines Fremden in einem bestimmten Gebot zeigt somit, dass die entsprechende Vorschrift für eine klar umrissene Personengruppe galt. Sie bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche Verpflichtungen Israels automatisch für jeden Nichtjuden verbindlich waren.

Gleichzeitig wäre es falsch zu behaupten, die Tora sehe keinerlei Beteiligung von Menschen aus anderen Völkern an der Einhaltung ihrer Gebote vor. Im sechsundfünfzigsten Kapitel des Buches Jesaja wendet sich der Allmächtige an Fremde, die sich Ihm angeschlossen haben. Der Prophet spricht von Menschen, die den Schabbat halten, an Seinem Bund festhalten und dem Allmächtigen dienen. Ihnen wird ein Platz in Seinem Haus verheißen, das als Haus des Gebets für alle Völker bezeichnet wird. Diese Stelle ist von außerordentlicher Bedeutung. Sie zeigt, dass die Beziehung eines Menschen aus den Völkern zum Gott Israels nicht auf die bloße Anerkennung Seiner Existenz beschränkt ist. Die prophetische Vision umfasst eine wirkliche Hingabe an den Allmächtigen, die sich in konkreten Handlungen und religiöser Praxis ausdrückt. Dennoch lässt sich aus dieser Stelle nicht automatisch ableiten, dass alle Nichtjuden verpflichtet sind, jedes Gebot des Bundes vom Sinai zu erfüllen. Der Prophet spricht von bestimmten Fremden, die sich dem Allmächtigen angeschlossen haben und an Seinem Bund festhalten. Wie ihr Anschluss zu verstehen ist und welchen Umfang ihre Verpflichtungen haben, bedarf einer gesonderten Auslegung. Im zweiten Kapitel des Buches Jesaja wird beschrieben, wie viele Völker zum Berg des Allmächtigen kommen, um Seine Wege zu lernen: „Denn von Zion wird die Tora ausgehen und das Wort des Herrn von Jerusalem“ (Jesaja 2,3). Bemerkenswert ist, dass die Völker kommen, um die Tora zu lernen, und in der prophetischen Darstellung dennoch Völker bleiben. Die universelle Bedeutung der Tora und die besondere Stellung Israels widersprechen einander folglich nicht. Israel kann das Volk des Bundes bleiben, durch das der Allmächtige der Welt Seinen Willen offenbart, während sich andere Völker Ihm zuwenden, Seine Wege lernen und an der Erfüllung Seines Vorhabens teilhaben. Dafür muss nicht angenommen werden, dass sämtliche Unterschiede zwischen Israel und der übrigen Menschheit verschwinden.

Wird die Frage aus einer messianischen Perspektive betrachtet, müssen nicht nur Scha’uls Worte über die eingepfropften Zweige und die Erben Abrahams berücksichtigt werden, sondern auch seine Aussagen über die Stellung von Menschen aus den Völkern. Im Ersten Korintherbrief schreibt er: „Ist jemand als Beschnittener berufen worden, so soll er die Beschneidung nicht rückgängig machen. Ist jemand als Unbeschnittener berufen worden, so soll er sich nicht beschneiden lassen“ (1. Korinther 7,18). Anschließend erklärt er, dass weder die Beschneidung noch die Unbeschnittenheit an sich entscheidend sei, sondern die Einhaltung der Gebote Gottes (1. Korinther 7,19). Auf den ersten Blick mögen diese Aussagen widersprüchlich erscheinen. Scha’ul betont die Bedeutung der Gebote und verlangt zugleich nicht, dass Unbeschnittene die Beschneidung annehmen. Der Widerspruch entsteht jedoch nur dann, wenn vorausgesetzt wird, dass alle Gebote für jeden Menschen gleichermaßen verbindlich sein müssen. Unterscheidet man dagegen zwischen der allgemeinen Treue zum Allmächtigen und konkreten Verpflichtungen, die mit einem bestimmten Status verbunden sind, wird die Argumentation verständlicher. Scha’ul verlangt nicht, dass die Unterschiede zwischen Beschnittenen und Unbeschnittenen als Voraussetzung für die Zugehörigkeit zur messianischen Gemeinschaft beseitigt werden. Noch deutlicher wird diese Problematik im Galaterbrief, wo die Annahme der Beschneidung im Zusammenhang mit der dort diskutierten religiösen Forderung mit der Verpflichtung verbunden wird, das gesamte Gesetz zu erfüllen (Galater 5,3). Der historische Kontext dieser Warnung ist entscheidend. Scha’ul wendet sich gegen eine bestimmte Vorstellung, nach der die Beschneidung für Menschen aus den Völkern notwendig sei. Seine Worte dürfen deshalb nicht automatisch als Verbot jeder freiwilligen, mit der Tora verbundenen Praxis verstanden werden. Sie zeigen jedoch, dass die Annahme des Messias für ihn nicht an sich eine uneingeschränkte Verpflichtung bedeutete, sämtliche Bestimmungen des Bundes vom Sinai zu übernehmen. Ebenso wichtig ist das fünfzehnte Kapitel der Apostelgeschichte, in dem die religiösen Verpflichtungen der Gläubigen aus den Völkern erörtert werden. Schon die Tatsache, dass diese Frage diskutiert wurde, zeigt, dass die Übertragung aller Vorschriften Israels auf Nichtjuden nicht als selbstverständliche Folge ihres Anschlusses an die Gemeinschaft angesehen wurde. Unterschiedliche christliche und messianische Traditionen legen die damalige Entscheidung und ihre späteren Konsequenzen verschieden aus. Bei einer ernsthaften Auseinandersetzung mit der Verbindlichkeit der Tora für Menschen aus den Völkern kann dieser Text jedoch nicht übergangen werden.

Eine der wichtigsten Fragen lautet, ob ein Mensch ein Gebot erfüllen darf, das ihm nicht als verbindliche Pflicht auferlegt wurde. Hier müssen drei Dinge unterschieden werden: die Verpflichtung zur Erfüllung eines Gebotes, die Zulässigkeit seiner freiwilligen Erfüllung und das Recht zu behaupten, der Allmächtige habe gerade diesem Menschen die Erfüllung dieses Gebotes unmittelbar aufgetragen. Diese drei Aspekte stimmen nicht immer überein. In der traditionellen Halacha gibt es ausführliche Erörterungen über die freiwillige Einhaltung von Geboten durch Nichtjuden. Insbesondere behandelt Maimonides (Rambam) in der Mischne Tora, im Abschnitt Hilchot Melachim uMilchamot (Gesetze über Könige und ihre Kriege, 10,9–10), sowohl bestimmte Einschränkungen als auch die Möglichkeit, dass Nichtjuden einzelne Gebote erfüllen, um dafür Lohn zu erhalten. Seine Auffassung lässt sich weder auf ein vollständiges Verbot zusätzlicher Gebote noch auf eine uneingeschränkte Erlaubnis reduzieren, wonach Nichtjuden die gesamte jüdische religiöse Praxis übernehmen dürften. Besondere Fragen ergeben sich hinsichtlich des Schabbats, der Einführung eigenständiger religiöser Bräuche und solcher Praktiken, die mit einem bestimmten Status innerhalb des Bundes verbunden sind. Die Frage nach der freiwilligen Einhaltung muss deshalb für jedes einzelne Gebot gesondert betrachtet werden. Dabei macht die freiwillige Erfüllung einen Menschen nicht automatisch zu jemandem, an den das betreffende Gebot ursprünglich gerichtet war. Ein Mensch kann eine bestimmte Vorschrift der Tora achten, ihren Sinn erforschen und ihr innerhalb der zulässigen Grenzen folgen, ohne zu behaupten, sie sei ihm als verbindliches Gebot auferlegt worden.

Die praktische Bedeutung dieser Frage wird besonders deutlich bei den traditionellen jüdischen Segenssprüchen. Vor der Erfüllung vieler Gebote wird folgende Formel gesprochen: „Gesegnet seist Du, Herr, unser Gott, König der Welt, der Du uns durch Deine Gebote geheiligt und uns geboten hast …“ Diese Worte drücken mehr aus als Dankbarkeit oder Liebe gegenüber dem Allmächtigen. Sie bekräftigen zugleich, dass das betreffende Gebot an ein bestimmtes „uns“ gerichtet ist, zu dem sich die Person zählt, die den Segensspruch spricht. Deshalb kann die Zulässigkeit einer solchen Formel nicht allein anhand der Aufrichtigkeit religiöser Gefühle beurteilt werden. Innerhalb der jüdischen Halacha bestehen bekannte Meinungsverschiedenheiten über Segenssprüche zu freiwillig erfüllten Geboten. So vertreten beispielsweise Maimonides und Rabbenu Tam unterschiedliche Auffassungen darüber, ob Frauen Segenssprüche über bestimmte Gebote sprechen dürfen, von deren Erfüllung sie befreit sind. Diese Meinungsverschiedenheiten finden sich auch in der späteren halachischen Tradition, unter anderem in der Diskussion zu Orach Chajim 17,2. Allerdings betrifft diese Auseinandersetzung die Stellung jüdischer Frauen innerhalb des Bundes und kann nicht automatisch als Erlaubnis für Nichtjuden dienen, dieselben Segenssprüche zu verwenden. Im traditionellen Judentum verändert die Zugehörigkeit zu einer messianischen Gemeinschaft für sich genommen nicht den halachischen Status eines Menschen. Im messianischen Judentum bestehen dagegen unterschiedliche Auffassungen darüber, in welchem Umfang Menschen aus den Völkern an jüdischen religiösen Praktiken teilnehmen können, einschließlich der Verwendung von Segenssprüchen. Die Anerkennung einer bestimmten Praxis innerhalb einer einzelnen Gemeinschaft bedeutet jedoch noch nicht, dass diese auch von der traditionellen Halacha anerkannt wird. Die Frage muss daher genauer gestellt werden: Es geht nicht einfach darum, ob ein Mensch einen überlieferten Segensspruch sprechen darf, sondern auf welcher Grundlage er behauptet, der Allmächtige habe ihm die Erfüllung gerade dieses Gebotes aufgetragen. Die Aufrichtigkeit der Absicht ist von großer Bedeutung, sie ersetzt jedoch nicht die Genauigkeit dessen, was man mit seinen Worten bekräftigt.

Hinter der Diskussion über die Gebote verbirgt sich häufig eine tiefere Frage. Ein Jude, der nach der Halacha zu Israel gehört, verfügt über eine klare Grundlage für das Verständnis seiner Verpflichtungen. Er muss seine Abstammung nicht bis zu einem bestimmten Stamm Israels zurückverfolgen können. Die meisten heutigen Juden besitzen solche Informationen nicht. Die Zugehörigkeit zum jüdischen Volk wird durch festgelegte halachische Kriterien bestimmt und nicht durch ein persönliches Gefühl der Verbundenheit mit den Vorfahren der Antike. Selbst wenn ein Jude die Gebote nicht einhält, hebt dies für sich genommen weder seine Zugehörigkeit zu Israel noch die damit verbundenen Verpflichtungen auf. Ein Mensch aus den Völkern, der den Gott Israels anerkennt, steht vor einer anderen Frage. Er kann die Tora aufrichtig lieben, danach streben, ihre Bestimmungen einzuhalten, und eine tiefe Verbindung zur Geschichte Israels empfinden, ohne denselben halachischen Status zu besitzen. Daraus kann der Wunsch entstehen, eine Grundlage zu finden, auf der sich sämtliche Verpflichtungen Israels auf die eigene Person übertragen lassen. Im messianischen Denken wird diese Grundlage häufig in der Zugehörigkeit zum Messias gesucht. Da der Messias aus Israel stammt, wird gefolgert, dass diejenigen, die ihn annehmen, nicht nur an den Segnungen Israels, sondern auch an sämtlichen Verpflichtungen des Volkes teilhaben. Eine solche Schlussfolgerung ergibt sich jedoch nicht automatisch aus der geistlichen Zugehörigkeit. Mit einer Person verbunden zu sein, die einen bestimmten Status besitzt, bedeutet nicht zwangsläufig, alle rechtlichen Verpflichtungen zu erwerben, die mit deren Herkunft verbunden sind. Selbst innerhalb Israels hebt die Zugehörigkeit zu demselben Volk die Unterschiede zwischen einem Kohen, einem Leviten und den übrigen Israeliten nicht auf. Umso weniger beweist die Teilhabe am geistlichen Erbe Israels für sich genommen eine Veränderung der nationalen oder halachischen Stellung eines Menschen aus den Völkern. Hier stellt sich eine grundlegende Frage: Ist es tatsächlich notwendig, denselben Umfang religiöser Verpflichtungen wie ein Jude zu tragen, um dem Allmächtigen nahe zu sein? Die Tora stellt ein solches Kriterium nicht auf. Unterschiede in den Verpflichtungen bedeuten keine Unterschiede im menschlichen Wert. Die besondere Berufung Israels nimmt den übrigen Völkern nicht die Möglichkeit, dem Allmächtigen zu dienen. Umgekehrt verlangt das aufrichtige Streben eines Menschen aus den Völkern nach dem Gott Israels nicht, dass er sämtliche Verpflichtungen des jüdischen Volkes für sich beansprucht. Die Nähe zum Allmächtigen bemisst sich nicht an der Zahl der Gebote, die ein Mensch auf sich nehmen möchte, sondern an seiner Treue zu dem göttlichen Willen, der tatsächlich an ihn gerichtet ist.

Die Frage nach der Verbindlichkeit der Gebote für Menschen aus den Völkern lässt sich nicht durch die bloße Gegenüberstellung zweier extremer Positionen beantworten. Die erste besteht in der Behauptung, die Tora habe ausschließlich für Juden Bedeutung und die übrigen Völker sollten sie nicht als Quelle göttlicher Unterweisung betrachten. Eine solche Auffassung berücksichtigt weder die universelle Dimension der Tora noch die Verheißung an Abraham oder die prophetische Vision der Völker, die sich dem Allmächtigen zuwenden. Die zweite extreme Position beruht auf der Annahme, dass die geistliche Teilhabe am Erbe Israels einen Menschen automatisch dazu verpflichtet, sämtliche Gebote des Bundes vom Sinai zu erfüllen. Dieser Ansatz übersieht die Unterschiede zwischen Verheißung und Bund, geistlicher Teilhabe und halachischer Zugehörigkeit sowie freiwilliger Einhaltung und verbindlicher Verpflichtung. Beide Positionen entstehen aus dem Versuch, eine einzige allgemeingültige Regel dort aufzustellen, wo die Tora selbst unterschiedliche Formen der Verantwortung kennt. Deshalb muss bei der Betrachtung jedes Gebotes geklärt werden, an wen es ursprünglich gerichtet war, unter welchen Bedingungen es erfüllt werden soll, welchem Bund es zugeordnet ist und in welcher Weise es für einen Menschen außerhalb Israels Bedeutung haben kann. Einige Gebote begründen unmittelbare Verpflichtungen. Andere offenbaren moralische Grundsätze von universeller Bedeutung. Wieder andere sind mit der besonderen Stellung Israels verbunden. Manche können unter bestimmten Bedingungen freiwillig erfüllt werden, während andere einen besonderen Status voraussetzen, ohne den ihre Erfüllung unmöglich wäre oder nicht der festgelegten Ordnung entspräche. Ein solcher Ansatz mindert die Bedeutung der Tora nicht. Im Gegenteil: Er ermöglicht einen Umgang mit ihr, der weder ihre Verpflichtungen willkürlich für sich beansprucht noch ihren Sinn künstlich einschränkt.

Die Tora hört nicht auf, eine Offenbarung des Allmächtigen zu sein, nur weil ein bestimmtes Gebot nicht an die gesamte Menschheit gerichtet ist. Ebenso bedeutet die besondere Stellung Israels nicht, dass den übrigen Völkern die Möglichkeit genommen wäre, sich Gott zu nähern, Seine Wege zu erforschen und ihr Leben nach Seinem Willen auszurichten. Die Geschichte Abrahams zeigt, dass der Segen des Allmächtigen für alle Völker bestimmt ist. Die Geschichte Ruths bezeugt die Möglichkeit, sich Israel anzuschließen. Die Propheten sprechen davon, dass sich die Völker dem Gott Israels zuwenden werden. Und die Schriften Scha’uls beschreiben im Rahmen einer messianischen Auslegung die Teilhabe von Menschen aus den Völkern am Erbe Abrahams, ohne dabei die vollständige Aufhebung aller Unterschiede zwischen Israel und der übrigen Menschheit zu verlangen. Doch keine dieser Textstellen beweist für sich genommen, dass jeder Mensch, der den Gott Israels oder den Messias anerkennt, automatisch verpflichtet wird, sämtliche Bestimmungen des Bundes vom Sinai einzuhalten. Deshalb ist es notwendig, zwischen der Zugehörigkeit zum Allmächtigen, der Teilhabe an den Segnungen Israels und der Verpflichtung zur Erfüllung bestimmter Gebote zu unterscheiden. Ein Mensch kann die Tora lieben, sie studieren, nach ihrer Weisheit leben und danach streben, die für ihn zulässigen Gebote zu erfüllen, ohne zu behaupten, dass ihm sämtliche Verpflichtungen Israels unmittelbar auferlegt wurden. Letztlich besteht die Treue zum Allmächtigen nicht darin, möglichst viele religiöse Verpflichtungen anzusammeln, sondern darin, Seinen Willen richtig zu verstehen. Und wenn der Allmächtige unterschiedliche Verpflichtungen für Israel und die Völker festgelegt hat, dann ist die Achtung dieser Unterschiede keine Ablehnung der Tora, sondern ein Bestandteil der Treue zu ihr.

Die Tora richtet sich an die gesamte Menschheit. Das bedeutet jedoch nicht, dass jedes ihrer Gebote an jeden einzelnen Menschen gerichtet ist. Wer diesen Unterschied versteht, kann sowohl den besonderen Bund Israels achten als auch die universelle Bedeutung der göttlichen Offenbarung anerkennen.

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